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Kappung der Vorfälligkeitsentschädigung in MARZIPAN (NEWS 01/2023)

Wenn Sie als Institut einen eventuellen Kundennutzen in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nicht erstatten möchten, dann müssen Ihre Berater bei deren Ermittlung mit MARZIPAN – aufgrund der aktuellen gutachterlichen Auffassung zur Behandlung des Institutsaufwands – zwei Fälle unterscheiden. Nachfolgend beschreiben wir, woran Sie diese Fälle erkennen und wie Sie die Kappung der VFE in diesen Fällen umsetzen müssen. Im nächsten MARZIPAN-Release wird dies durch eine einfache Einstellungsmöglichkeit unterstützt.

05/12/23
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Kappung der Vorfälligkeitsentschädigung in MARZIPAN (NEWS 01/2023)

Kappung der Vorfälligkeitsentschädigung in MARZIPAN

Wenn Sie als Institut einen eventuellen Kundennutzen in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nicht erstatten möchten, dann müssen Ihre Berater bei deren Ermittlung mit MARZIPAN – aufgrund der aktuellen gutachterlichen Auffassung zur Behandlung des Institutsaufwands – zwei Fälle unterscheiden. Nachfolgend beschreiben wir, woran Sie diese Fälle erkennen und wie Sie die Kappung der VFE in diesen Fällen umsetzen müssen. Im nächsten MARZIPAN-Release wird dies durch eine einfache Einstellungsmöglichkeit unterstützt.

Sollten Sie schon heute den Kundennutzen, also eine negative VFE, an Ihre Kunden weitergeben („Kundennutzen erstatten“ ist aktiviert), erfolgt die Verrechnung des eingegebenen Institutsaufwands bereits mit der Brutto-VFE. In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf.

Möchten Sie jedoch in jedem Fall die Restschuld inklusive aufgelaufener Zinsen vom Kunden erhalten – erstatten Sie also einen eventuellen Kundennutzen nicht („Kundennutzen erstatten“ ist deaktiviert) –, wird in der aktuellen MARZIPAN-Version der Institutsaufwand zusätzlich auf die Restschuld addiert. Dies entspricht, wie im Artikel „Vorfälligkeitsentschädigung und Kappung – Irritationen in der Praxis“ beschrieben, nicht der gutachterlichen Auffassung. Um diesen Sachverhalt heute schon herzustellen, können Sie in MARZIPAN wie folgt vorgehen:

  1. Berechnen Sie regulär die VFE, jedoch mit der Aktivierung von „Kundennutzen erstatten“.
  2. Abhängig vom Wert des Ergebnisfelds „Vorfälligkeitsentschädigung netto“ (VFEnetto) müssen Sie nachfolgend für die eigentliche Berechnung eventuell eine Anpassung am eingegebenen Institutsaufwand vornehmen:
  3. Ist VFEnetto negativ, geben Sie für den Institutsaufwand 0,00 ein. Dann berechnet MARZIPAN schon heute die gekappte VFE nach der gutachterlichen Auffassung, soweit Sie „Kundennutzen erstatten“ deaktiviert haben.
  4. Ist VFEnetto positiv, so ermittelt MARZIPAN unter Aktivierung von „Kundennutzen erstatten“ die VFE nach der gutachterlichen Auffassung.

Eine Anleitung, wie sich dieses Vorgehen in MARZIPAN darstellt, haben wir für alle Servicevertragskunden in einem kurzen Video-Tutorial zusammengestellt.

Mit dem nächsten Release wird dieses manuelle Vorgehen nicht mehr notwendig sein, denn MARZIPAN wird diese Berechnung bei entsprechender Einstellung dann selbstständig übernehmen. Welche Einstellungen Sie dafür konkret treffen müssen, erfahren Sie rechtzeitig in den dazugehörigen Release Notes.