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Impuls “Risk & Regulatory Reporting” – der neue KSA und IRBA

In der zweiten Folge der neuen Audioreihe Impuls „Risk & Regulatory Reporting“ gehen wir näher auf die geplante Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR III) ein. Die CRR III umfasst verschiedene Änderungen an den Eigenkapitalanforderungen, die sowohl im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als auch im Internal Ratings Based Approach (IRBA) teils verschärft werden. Welche konkreten Änderungen es sind und welche Auswirkungen sie haben, erläutert unser Experte Stephan Vorgrimler.

01/25/24
Aufsichtsrecht, Banksteuerung, Risikomanagement
Impuls “Risk & Regulatory Reporting” – der neue KSA und IRBA

Folge 2 – der neue KSA und IRBA

Eine finale Version der Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR III)1 liegt seit dem 4. Dezember 2023 vor, die jetzt den formalen Genehmigungsprozess durchläuft. Die gravierenden Änderungen durch die CRR III betreffen ab 1. Januar 2025 alle Kreditinstitute in der EU – unabhängig von ihrer Größe oder Geschäftsmodell – und sämtliche Risikoarten. Die daraus resultierenden Implikationen beziehen sich insbesondere auf den Kreditrisikostandardansatz (KSA) sowie auf den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA). Grund für die Verschärfungen sind die anstehenden Anpassungen im bisherigen Standardansatz in Form höherer Pauschalsätze für die risi­ko­gewichteten Aktiva (RWA) sowie der Output Floor im IRBA.

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