Folge 2 – der neue KSA und IRBA
Eine finale Version der Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR III)1 liegt seit dem 4. Dezember 2023 vor, die jetzt den formalen Genehmigungsprozess durchläuft. Die gravierenden Änderungen durch die CRR III betreffen ab 1. Januar 2025 alle Kreditinstitute in der EU – unabhängig von ihrer Größe oder Geschäftsmodell – und sämtliche Risikoarten. Die daraus resultierenden Implikationen beziehen sich insbesondere auf den Kreditrisikostandardansatz (KSA) sowie auf den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA). Grund für die Verschärfungen sind die anstehenden Anpassungen im bisherigen Standardansatz in Form höherer Pauschalsätze für die risikogewichteten Aktiva (RWA) sowie der Output Floor im IRBA.
