Folge 3 – Neues vom ICAAP
Mit dem Leitfaden Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (ICAAP) – Neuausrichtung vom 24.05.2018 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsverfahren neu geregelt. Die Insitute waren verpflichtet, bis zum 1. Januar 2023 die internen Risikotragfähigkeitsansätze vollständig auf die normative und ökonomische Perspektive umzustellen und im Einsatz zu haben.
Banken standen damit vor der Herausforderung, zahlreiche fachliche, systemische und prozessuale Veränderungen innerhalb eines kurzen Zeitraums umzusetzen. In dieser Situation konnten unsere Experten die weniger bedeutenden Kreditinstituten (Less-significant Institutions – LSI) bei der Weiterentwicklung und Erstellung eines prüfungssicheren Risikotragfähigkeitskonzeptes gemäß der Vorgaben des BaFin-Leitfadens unterstützen. Aus Prüfungen und verschiedenen Projektvorhaben zur Umstellung des ICAAPs bei LSI konnten wir viele Erfahrungen sammeln, die wir im Audiobeitrag vorstellen. Außerdem zeigt der Fachartikel „Aufseher nehmen Risikotragfähigkeit ins Visier“ detaillierter auf, worauf LSIs im Kontext der RTF achten müssen und worauf Prüfer besonderen Wert legen.
Die regulatorische Welt rund um den ICAAP hat sich seitdem weiter gedreht und neue Herausforderungen stehen für die Zukunft an. Welches das sind, wird im Audiobeitrag verraten.
