Bei Bestandsfinanzierungen ist für das Umweltziel Klimaschutz festgelegt, dass für die Immobilie ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse A vorliegen oder das Gebäude beim Primärenergiebedarf zu den TOP 15% des nationalen bzw. regionalen Bestands gehören muss. Bei Wohnimmobilien liegen den Instituten derzeit häufig keine Energieausweise vor. Hier wäre es wichtig, dass in Deutschland eine zentrale Erfassungsstelle für Energieausweise aufgebaut wird, auf die die Kreditinstitute für diesen Zweck zugreifen können. Bei deutschen Gewerbeimmobilien weisen die Energieausweise hingegen gar keine Energieeffizienzklassen aus. Hier muss auf den TOP 15%-Ansatz zurückgegriffen werden. Es stellt sich allerdings die Frage, wie festgestellt werden kann, dass eine Immobilie zu den TOP 15% gehört, da es keine Daten zur Energieeffizienz des gesamten deutschen Gebäudebestands gibt. Es muss also ein Modell entwickelt werden, dass auf einer repräsentativen Auswahl basiert.
Fazit: Im Gebäudesektor dürfte es in Deutschland auf absehbare Zeit häufig schwierig sein, die Erfüllung der Taxonomie-Kriterien nachweisen zu können.
Für das Update der Studie Sustainable Banking 2022 haben wir das in 2021 geführte Interview mit Sascha Kullig um die beiden folgenden Fragen ergänzt.
