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8. MaRisk-Novelle – Neue Anforderungen im Risiko-Reporting

Mit der jüngst veröffentlichten MaRisk-Novelle haben sich die Anforderungen an die Risikoberichterstattung geändert. Dies bringt Handlungsbedarf für Finanzinstitute mit sich.

08/12/24
Aufsichtsrecht, MaRisk, Meldewesen, Risikomanagement
8. MaRisk-Novelle – Neue Anforderungen im Risiko-Reporting

8. MaRisk-Novelle für Kreditinstitute

Am 29.05.2024 wurde die 8. MaRisk-Novelle für Kreditinstitute veröffentlicht.1 Mit der Überführung der EBA-Guideline (EBA/GL/2022/14)2 in nationales Recht ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an das Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Kreditspreadrisiken (CSRBB) im Anlagebuch. Damit verbunden ändern sich die Erwartungen an die Inhalte des Risiko-Reportings. Darüber hinaus wurden viele Passagen konkretisiert und insbesondere auch die Berichtspflichten im Kontext von ESG erweitert.

Im Reporting finden letztendlich alle methodischen und inhaltlichen Anpassungen Eingang, die aufgrund geänderter aufsichtsrechtlicher Vorgaben durchgeführt werden.

Herausforderungen durch die 8. MaRisk-Novelle an das Reporting

Insbesondere die zukünftig zu erstellenden CSRBB- und IRRBB-Berichte erfordern entsprechende Neu-Konzeptionen. Hierbei wird jeweils eine aggregierte und ausreichend detaillierte Darstellung der relevanten Sachverhalte zur Risikobeurteilung gefordert.

Die Berichtspflichten sind umfangreich und umfassen die aggregierten Risikopositionen in Bezug zu den verschiedenen CSRBB- bzw. IRRBB-Messgrößen. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, außerbilanzielle Risikopositionen und Strategien, welche die Höhe und Entwicklung des CSRBB bzw. IRRBB steuern, sind kenntlich zu machen und zu erläutern. Hierbei sollten Veränderungen des Risikoprofils und des wirtschaftlichen Umfelds aufgezeigt und das aktuelle Risiko den Limiten gegenübergestellt werden. Portfolios, die bedeutsamen Mark-to-Market-Bewegungen unterliegen sind entsprechend zu kennzeichnen. Zudem müssen die Ergebnisse der Modellüberprüfungen und -audits inklusive Vergleichen zwischen früheren Prognosen und den tatsächlichen Ergebnissen sowie die zentralen Modellannahmen und Prämissen dargestellt werden.

Darüber hinaus gibt es im IRRBB-Kontext eine Reihe weiterer konkreter Anforderungen hinsichtlich der Berichtsinhalte: So sind Angaben zum Gap-, Basis- und Optionsrisiko zu machen und die Auswirkung von Modellierungsannahmen unter verschiedenen Zinsszenarien darzustellen. Auch die Auswirkungen von Zinsderivaten und Zeitwert-Instrumenten auf die IRRBB-Messgrößen sowie die Ergebnisse der Stresstests und Schocks sind aufzuzeigen. Auch die Zusammenfassung der Überprüfung der IRRBB-Regelwerke und -Verfahren inkl. aller Feststellungen ist in das Risiko-Reporting aufzunehmen.

Erstmals wird in den MaRisk auch explizit gefordert, die notwendigen technischen Kapazitäten für die Generierung von Daten und Informationen hinsichtlich der Komponenten der wesentlichen Risikoarten zu schaffen. Dafür sind entsprechende effektive Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität einzurichten.

Notwendigkeit einer Status-quo-Analyse und Erfahrungen aus der Optimierung des Risiko-Reportings

Mit der 8. MaRisk-Novelle bietet sich jetzt die Gelegenheit die Risikoberichterstattung grundlegend zu überarbeiten, da aufgrund der Menge neuer Anforderungen große Teile des Berichtswesens angepasst oder ergänzt werden müssen. Damit kann eine Fokussierung auf die wesentlichen Anforderungen und Berichtsinhalte einhergehen. Oftmals sind Gesamtrisikoberichte sehr umfangreich und erfordern deshalb in ihrer Erstellung viele Ressourcen. Als Folge davon kosten sie auch den Empfängern mehr Zeit als notwendig.

Um die Berichterstattung effizient zu gestalten, ist es sinnvoll, die Berichtsempfänger bereits in den Auswahlprozess der Inhalte und Darstellungsformen mit einzubeziehen.

In der Regel erfolgen Anpassungen im Risikobericht meist nur punktuell. Methodische Anpassungen führen zu Änderungen in den einzelnen Risikoarten, oftmals wird das Reporting nur nachgelagert betrachtet. Der Risikobericht und das Reporting als Ganzes werden nur selten überarbeitet, da häufig die Erfüllung neuer Anforderungen im Vordergrund stehen und die verfügbaren Ressourcen binden. Risikoberichte werden deshalb tendenziell iterativ länger und verlieren dabei an Aussagekraft, weil bedeutende, steuerungsrelevante Sachverhalte in der Masse an Informationen untergehen.

Obwohl die Anforderung, eine zukunftsorientierte Risikoeinschätzung mit einem angemessenen Prognosehorizont abzugeben, bereits in vorangegangen Versionen der MaRisk bestand, hat sich gezeigt, dass diese Vorgabe in Kombination mit der geforderten, aussagekräftigen Kommentierung in vielen Instituten noch ausbaufähig ist.

Wie kann msg for banking Sie bei der Überarbeitung des Reportings unterstützen und welches Vorgehen hat sich dabei bewährt?

Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen folgt dem Proportionalitätsprinzip. Analog dazu hängt die Ausgestaltung des Risikoberichts von den Geschäftstätigkeiten und der Strategie des Instituts ab.

Wir unterstützen Sie dabei, eine Gap-Analyse durchzuführen und die idealtypischen Anforderungen bzw. Inhalte und Darstellungen für ihr Institut auszulegen und den Anpassungsbedarf zu identifizieren. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit allen Stakeholdern, um ein effizientes Berichtswesen aufzubauen, welches die Erfüllung aller Anforderungen und die Möglichkeit einer effektiven Steuerung gewährleistet. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz und widmen uns sowohl den Inhalten als auch der Darstellung und den Prozessen, um das bestmögliche Berichtswesen für Ihr Institut umzusetzen.