Bedeutung der EU-Taxonomie im Hinblick auf die Klassifikation ökologischer Faktoren für Immobilien
Da Immobilien zu den großen Emittenten von Treibhausgasen zählen, spielt die Lenkung von Investitionen in „grüne“ Immobilien eine wesentliche Rolle, um das Ziel zu erreichen, die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten.
Nach der EU-Taxonomie-Verordnung1 müssen Nicht-Finanzunternehmen ab 2023 und Finanzunternehmen ab 2024 in ihrem Nachhaltigkeitsbericht angeben, wenn sie unter diese Berichtspflicht fallen, ob ihre Investitionen in Immobilien taxonomiekonform sind. Das bedeutet, ob die Immobilien den definierten Kriterien aus der EU-Taxonomie genügen oder nicht.
Kriterien auf dem Weg zu Taxonomiekonformität von Gebäuden
Software-Unterstützung bei der Bestimmung ökologischer Faktoren für Immobilien
Eine Unterstützung auf dem Weg zur Bestimmung ökologischer Faktoren von Immobilien bietet zum einen ein Softwaretool für die Schätzung der energetischen Klassifikation (Energieeffizienzklasse und Energieverbrauchswert) eines Immobilienbestandsportfolios von msg GillardonBSM, welches mit sehr wenigen Objektdaten wie Lage, Baujahr und Typ auskommt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserem Beitrag „Energieeffizienzklassen von Immobilien im Bestand“.
Liegen mehr Daten über eine Immobilie vor oder befindet sich das Objekt noch in der Plan- oder Bauphase, so kann ein Prototyp, der in Kooperation von msg GillardonBSM mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP entstanden ist, eingesetzt werden, um z.B. CO2-Bilanz oder angepasste Marktwerte zu bestimmen.
Der entwickelte Prototyp kombiniert die ökologischen Kennzahlen und die ökonomische Kalkulation für Investitionen. Das hat wiederum einen direkten Einfluss auf die Kreditvergabeentscheidung von Banken, denn in Zukunft ist bei „nicht-grünen“ Investitionen mit Zinsaufschlägen zu rechnen.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit im Immobilienportfolio.
