Die EU-Taxonomie bekommt ein Update – und es könnte das bislang Bedeutendste sein! Mit der Delegierten Verordnung vom 4. Juli 2025 kündigt die Europäische Kommission umfassende Vereinfachungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen an. Insbesondere Finanzunternehmen dürfen sich auf weniger Meldeaufwand, mehr Flexibilität und praxisnahe Spielräume freuen.
Konkret soll der Änderungsentwurf drei bestehende Rechtsakte modifizieren:
- die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Offenlegung von ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten,
- die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien der Klimaziele,
- sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zu weiteren Umweltzielen.
Alte Welt vs. Neue Welt: Geplante Änderungen für Finanzunternehmen
Die folgende Übersicht veranschaulicht wesentliche Änderungen, die Finanzunternehmen ab 2026 im Rahmen der EU-Taxonomie erwartet. Sie stellt den Vergleich zwischen der aktuellen Praxis („Alte Welt“) und den geplanten Neuerungen („Neue Welt“) dar.
| Neuerung | Alte Welt | Neue Welt (ab 2026) |
|---|---|---|
| Offenlegungspflicht | Vollständige Offenlegung aller Aktivitäten unabhängig von deren Bedeutung | Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle („de minimis“): Aktivitäten unter 10 % des KPI-Nenners können ausgelassen werden |
| Templates / Datenpunkte | Umfangreiche, komplexe Meldebögen mit vielen Datenpunkten | Vereinfachte Templates, bis zu 89 % weniger Datenpunkte |
| Zusammensetzung des KPI-Nenners | Vollständige Einbeziehung von Exposures zu nicht berichtspflichtigen Unternehmen in den Nenner | Ausnahmen möglich, v. a. für nicht berichtspflichtige Gegenparteien |
| Zeitpunkt der Veröffentlichung | Einheitlicher Stichtag für alle KPIs | Flexibilität und gestaffelte Veröffentlichung einzelner KPIs |
Strategischer Vorteil für Vorreiter
Für viele Finanzunternehmen war die Taxonomie-Berichterstattung bislang vor allem eine regulatorische Pflicht. Die nun vorgesehenen Vereinfachungen eröffnen jedoch neue Chancen:
- Effizienzgewinne durch reduzierte Datenmengen
- Bessere Kommunikation gegenüber Stakeholder durch klarere KPIs
- Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Anpassung von Prozessen und Systemen
Zeitplan und Inkrafttreten
Die Verordnung befindet sich derzeit noch im formellen Annahmeverfahren. Nach der Veröffentlichung durch die EU-Kommission folgt eine viermonatige Prüffrist. Die neuen Regelungen gelten dann ab dem 1. Januar 2026 – sie betreffen also unmittelbar die Offenlegungspflichten für das Berichtsjahr 2025.
Handeln lohnt sich jetzt
Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.
